Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern (B2C)

Carrato Interior Design, Wien

Stand: 11. September 2026

  1. Allgemeines / Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen von Carrato Interior Design (CID) mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Abweichende Bedingungen des Kunden / der Kundin gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CID.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und – bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen – des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), gehen diesen AGB vor.

  1. Allgemeiner Leistungsrahmen

CID (in der Folge: Carrato Interior Design) handelt nach den Bestimmungen des freien Gewerbes der Einrichtungsberatung, insbesondere der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischer Ausstattung. Die Tätigkeit liegt in der Erstellung individueller Einrichtungskonzepte, der Beratung bei Einrichtungsprojekten hinsichtlich Stil, Raumaufteilung, Möbelaufstellung, Farb- und Materialkonzeption und ähnlichen kreativen Tätigkeiten. Zur Veranschaulichung können Zeichnungen und Pläne in zwei- oder dreidimensionaler Darstellung zum Einsatz kommen. CID entwickelt Vorschläge für die Inneneinrichtung, die je nach Bedarf Farbe, Stoffe, Beleuchtung, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Wandgestaltungen etc. umfassen können. Die Dienstleistungen umfassen keine Architektur. CID konsultiert andere Fachleute wie Lichtplaner, Akustikplaner, Landschaftsarchitekten, Architekten und andere. Der Kunde / die Kundin erkennt an, dass die Projektfristen den Unwägbarkeiten des Marktes und den Leistungen Dritter unterliegen können.

  1. Designhonorar

Das Designhonorar wird auf Basis zweier Methoden vergütet: a) Leistungspakete Bronze, Silber und Gold sowie separat angebotene Zusatzleistungen, deren Leistungsumfang und Preis auf der Website und/oder im individuellen Angebot dargestellt werden, und b) weitere Leistungen auf Stundenbasis gemäß aktueller Preisliste oder individuellem Angebot. Maßgeblich für den konkreten Vertrag sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung. Stunden oder Teilstunden, die CID an und/oder für das Projekt arbeitet, werden als Designhonorar verrechnet, soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wurde.

Sofern CID für individuell angebotene Leistungen einen Kostenvoranschlag erstellt, ist dieser nur dann unverbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Zeichnet sich während der Projektabwicklung eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags ab, informiert CID den Kunden / die Kundin unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen ab. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere § 5 KSchG, bleiben unberührt.

Bei Beauftragung kann CID eine Anzahlung oder einen Vorschuss gemäß Angebot bzw. Rechnung verlangen. Die Zahlung dient zugleich als Bestätigung der Beauftragung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche, insbesondere bei einem wirksamen Rücktritt nach dem FAGG, bleiben unberührt. Bei einer sonstigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags werden die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen und vereinbarten bzw. tatsächlich angefallenen Auslagen abgerechnet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Anderenfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem in der Auftragsbestätigung bestätigten Inhalt zustande.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn CID diese schriftlich in der Auftragsbestätigung bestätigt hat.

Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erhält der Kunde / die Kundin die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen und eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

  1. Erstattungsfähige Ausgaben

Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich, CID alle tatsächlich entstandenen Auslagen in Zusammenhang mit dem Projekt zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Renderings, Entwurfsleistungen Dritter, Porto etc.

  1. Zahlung

Bei individuell angebotenen Leistungen erstellt CID ein schriftliches Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen gemäß Angebot zu leisten. CID ist berechtigt, nach Projektfortschritt Teilrechnungen zu stellen. Die jeweilige Teilrechnung ist binnen der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Für die Leistungspakete Bronze, Silber und Gold sowie für separat beauftragte Zusatzleistungen gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung und/oder auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Maßgeblich sind im Zweifel Angebot und Auftragsbestätigung. Wird eine fällige Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist CID bis zum Zahlungseingang nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen oder diese fortzusetzen.

  1. Rechnungen

Rechnungen sind binnen der angeführten Zahlungsfrist auf das angegebene Konto zu begleichen. Die Zahlung ist nur dann fristgerecht geleistet, wenn CID am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; bei Verbrauchergeschäften betragen diese derzeit 4 % p. a., soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde. CID kann außerdem notwendige und zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung verlangen, soweit diese gesetzlich zulässig und verhältnismäßig sind. Nach angemessener Mahnung und Nachfrist ist CID berechtigt, weitere Arbeiten bis zur Zahlung auszusetzen. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung.

  1. Zeichnungen / Visualisierungen

Die Zeichnungen / Visualisierungen und dgl. von CID sind konzeptueller Natur und sollen die Absicht von CID darstellen; sie dürfen nicht für architektonische oder ingenieurtechnische Zwecke, Installationen, Umbauten und dergleichen verwendet werden. Die Dienstleistungen von CID umfassen keine Änderungen an strukturellen Systemen wie Heizkörper, Kamine, Klimaanlagen / -geräte, Sanitäranlagen, Elektroanschlüsse, Lüftungen. CID wird für das Vertrauen auf die Richtigkeit der vom Kunden / der Kundin zur Verfügung gestellten Informationen schadlos gehalten. Projektzeichnungen und -unterlagen dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke als die Fertigstellung des Projektes durch CID, wie in der Vereinbarung festgelegt, verwendet werden.

  1. Auftragnehmer und Berater

CID ist kein Generalunternehmer und erbringt keine Dienstleistungen außer den oben erwähnten. Erfordert das Projekt Arbeiten auf Grundlage der Konzepte von CID, schließt der Kunde / die Kundin direkt mit jedem Auftragnehmer (umsetzende Betriebe) oder Berater einen Vertrag ab. CID übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Verantwortung für die Leistung, Qualität oder rechtzeitige Fertigstellung von Arbeiten oder Materialien, die von ausführenden Betrieben oder deren Vertretern oder Angestellten ausgeführt oder installiert werden. CID arbeitet mit den beauftragten Unternehmen zusammen und kann diese auf Kundenwunsch zum Zweck der allgemeinen Konformität mit dem Entwurfsplan begleiten, ist jedoch nicht für deren Aufsicht verantwortlich.

  1. Fotografien & Öffentlichkeit

CID darf das Projekt zu Dokumentationszwecken fotografieren, soweit dadurch keine Rechte des Kunden / der Kundin oder Dritter verletzt werden. Eine Verwendung oder Veröffentlichung von Projektfotos für Website, Social Media, Marketing, Presse oder sonstige geschäftliche Zwecke erfolgt nur auf Basis einer gesonderten Vereinbarung bzw. einer erforderlichen gesonderten Einwilligung. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Name und Adresse des Kunden / der Kundin werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht.

  1. Angebots- und Projektunterlagen

Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen (einschließlich Pläne, Skizzen und Zeichnungen) dürfen ohne Zustimmung von CID weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Aufforderung sind sie uns umgehend zurückzustellen.

  1. Kündigung

Die Beendigung des Vertrags richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im konkreten Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen. Bei einer vorzeitigen Beendigung sind bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie vereinbarte bzw. tatsächlich angefallene Auslagen zu vergüten. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.

Beide Seiten wirken an einem möglichst zügigen Projektablauf mit. Erforderliche Entscheidungen, Freigaben und Informationen sind innerhalb angemessener Frist bereitzustellen. Unterbleibt eine notwendige Mitwirkung des Kunden / der Kundin, kann CID eine angemessene Nachfrist setzen und die Leistung bis zur Mitwirkung aussetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

  1. Haftung

CID haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Verzögerungen oder Mehrkosten, die ausschließlich durch Umstände außerhalb der Einflusssphäre von CID entstehen – insbesondere durch Lieferanten, ausführende Unternehmen oder sonstige Dritte –, haftet CID nicht, sofern CID diese Umstände nicht zu vertreten hat. Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, die von CID vorgelegten Vorschläge und Freigaben vor der Umsetzung sorgfältig zu prüfen; die gestalterische Letztentscheidung liegt beim Kunden / bei der Kundin.

Bei von CID empfohlenen Möbeln, Leuchten, Materialien oder sonstigen Einrichtungsgegenständen schuldet CID – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die fachgerechte Empfehlung und Auswahl im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs, nicht jedoch die Beschaffenheit oder Vertragserfüllung eines unabhängigen Händlers oder Herstellers. Gesetzliche Ansprüche gegen CID wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Vor einer Bestellung sind Maße, Stückzahlen, Lieferbedingungen und die Eignung für den vorgesehenen Raum zu prüfen; soweit die Bestellung durch den Kunden / die Kundin erfolgt, liegt diese Prüfung grundsätzlich in dessen / deren Verantwortungsbereich.

  1. Richtigkeit von Maßen und gesetzlichen Bestimmungen

CID darf bei Abmessungen, Produktdaten, Lieferzeiten und sonstigen Hersteller- oder Lieferantenangaben auf die von Dritten bereitgestellten Informationen vertrauen, sofern kein Anlass zu begründeten Zweifeln besteht. Angaben zu baurechtlichen, brandschutzrechtlichen, elektrotechnischen, statischen, haustechnischen oder sonstigen fachplanerischen Anforderungen sind – soweit erforderlich – durch entsprechend befugte Fachleute zu prüfen. Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen einer von CID zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt. Bei handgefertigten oder künstlerisch hergestellten Produkten können material- und herstellungsbedingte Abweichungen von Mustern auftreten, soweit diese üblich und zumutbar sind.

Schadenersatzansprüche des Kunden / der Kundin richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet CID nicht für Schäden, die ausschließlich durch die eigenmächtige Abweichung von freigegebenen Konzepten, durch fehlerhafte Angaben des Kunden / der Kundin oder durch die mangelhafte Leistung unabhängiger Dritter verursacht werden.

Rein geschmackliche Abweichungen von subjektiven Vorstellungen stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.

  1. Rücktrittsrecht vom Vertrag

Rücktrittsrecht gemäß §§ 11 ff FAGG: Bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag kann der Verbraucher grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden; das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I kann verwendet werden. Wünscht der Verbraucher, dass CID bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen und bestätigen, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt. Bei einem Rücktritt nach bereits begonnenem, auf ausdrückliches Verlangen vorzeitig gestarteten Leistungsbeginn kann ein gesetzlich vorgesehener anteiliger Wertersatz zu leisten sein. Das Rücktrittsrecht entfällt bei Dienstleistungen nicht allein deshalb, weil diese individuell für den Kunden / die Kundin erbracht werden.

  1. Verzug der zu erbringenden Leistung

Im Falle eines von CID zu vertretenden Verzuges kann der Kunde / die Kundin nach den gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten, soweit nicht besondere gesetzliche Voraussetzungen oder Ausnahmen gelten. Ein bloß geringfügiger Verzug mit unwesentlichen Teilleistungen berechtigt nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang zum Rücktritt.

Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem von CID zu vertretenden Verzug richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei unverschuldeten Betriebsstörungen, Elementarereignissen, behördlichen Maßnahmen, Streiks, erheblichen Lieferengpässen oder sonstigen von CID nicht zu vertretenden und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit die Leistung dadurch tatsächlich beeinträchtigt wird. CID informiert den Kunden / die Kundin über erhebliche Verzögerungen möglichst zeitnah. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden / der Kundin bleiben unberührt.

Jedenfalls sind wir bei einem Rücktritt berechtigt, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und Zahlung zu fordern.

  1. Gewährleistung

Für die Leistungen von CID gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Besteht ein behebbarer Mangel, ist CID zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist. Gesetzliche Gewährleistungs- und Verjährungsfristen werden durch diese AGB nicht verkürzt.

  1. Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen

Mit der Bestellung stimmt der Kunde / die Kundin zu, dass Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Geschäftskommunikation etc. im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausgestellt und versendet werden. Das ersetzt die diesbezügliche postalische Zusendung. Die Ausstellung einer Papierrechnung, eines Papierangebotes, einer Papier-Auftragsbestätigung erfolgt dann nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Zustellung der elektronischen Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde / die Kundin gibt CID zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse bekannt und hält über etwaige diesbezügliche Änderungen informiert. Der Kunde / die Kundin hat dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte und übermittelten Kontaktadressen mit allen Speicher-, Empfangs-, Antwort- und Ausdrucksmöglichkeiten funktionstüchtig sind. Filterprogramme und Firewalls sind so einzustellen, dass der Empfang der Rechnungen nicht blockiert wird. Alle technischen Schwierigkeiten und Konsequenzen, die den Empfang von Rechnungen behindern, gehen zu Lasten des Kunden. Automatische Antworten seitens der vom Kunden angegebenen Kontaktadressen über die Abwesenheit des Empfängers hindern die rechtswirksame Zustellung der elektronischen Rechnung nicht.

  1. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail. WhatsApp kann gemäß Vereinbarung als Geschäftskommunikation dienen, jedoch nicht bei Verwendung selbstlöschender Nachrichten. Instagram, Facebook, Facebook Messenger u. ä. Dienste gelten nicht als Geschäftskommunikation für relevante Inhalte.

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz von CID in Wien, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere § 14 KSchG. Eine Gerichtsstandsvereinbarung, die zwingende Rechte des Verbrauchers einschränkt, wird nicht getroffen.

Zwischen den Vertragspartnern wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z. B. IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes – vereinbart. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz hat, eingeschränkt werden.

 

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Anhang I

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Carrato Interior Design

E-Mail: kontakt@carratodesign.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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Beauftragt am / erhalten am

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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