AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. Die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) gehen diesen AGB jedenfalls vor. Für Verträge mit Unternehmern iSd § 1 UGB gelten gesonderte AGB.
§ 1 Allgemeines / Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für sämtliche unserer Rechtsgeschäfte und Leistungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Allgemeiner Leistungsrahmen
CID (in der Folge: Carrato Interior Design) handelt nach den Bestimmungen des freien Gewerbes der Einrichtungsberatung, insbesondere der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischer Ausstattung.
Die Tätigkeit liegt in der Erstellung individueller Einrichtungskonzepte, der Beratung bei Einrichtungsprojekten hinsichtlich Stil, Raumaufteilung, Möbelaufstellung, Farb- und Materialkonzeption und ähnlichen kreativen Tätigkeiten. Zur Veranschaulichung können Zeichnungen und Pläne in zwei- oder dreidimensionaler Darstellung zum Einsatz kommen.
CID entwickelt Vorschläge für die Inneneinrichtung, die je nach Bedarf Farbe, Stoffe, Beleuchtung, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Wandgestaltungen etc. umfassen können. Die Dienstleistungen umfassen keine Architektur. CID konsultiert andere Fachleute wie Lichtplaner, Akustikplaner, Landschaftsarchitekten, Architekten und andere. Der Kunde / die Kundin erkennt an, dass die Projektfristen den Unwägbarkeiten des Marktes und den Leistungen Dritter unterliegen können.
§ 3 Designhonorar
Das Designhonorar wird auf Basis zweier Methoden vergütet: a) Module, deren Preis und Umfang auf der Website dargestellt sind, und b) alle weiteren Leistungen auf Stundenbasis gemäß aktueller Preisliste. Alle Stunden oder Teilstunden, die CID an und/oder für das Projekt arbeitet, werden als Designhonorare betrachtet. Stundenhonorare werden dem Kunden / der Kundin, sofern er/sie Privatkunde im Sinne des KSchG ist, in 10-Stunden-Schritten in Rechnung gestellt und sind vom Kunden nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Abrechnungen an gewerbliche Kunden erfolgen nach Vereinbarung.
Sofern mündlich oder schriftlich Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, gilt: Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich, und der Kunde hat bei individuell angebotenen Leistungen unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 20 % des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
Bei Beauftragung erhält CID einen nicht rückzahlbaren Vorschuss gemäß Rechnung. Dies dient zugleich als Auftragsbestätigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Projektes durch den Auftraggeber werden die bis dahin angefallenen Stunden abgerechnet, zuzüglich einer Abschlagszahlung von 30 % der noch offenen im Kostenvoranschlag erwähnten Stunden. Dies bildet einen Ersatz für eingeräumte Ressourcen.
§ 4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Anderenfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem in der Auftragsbestätigung bestätigten Inhalt zustande.
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn CID diese schriftlich in der Auftragsbestätigung bestätigt hat.
Bei Verbrauchergeschäften haben wir in angemessener Frist, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Erteilung des Auftrags dem Vertragspartner die Auftragsbestätigung zu übermitteln, anderenfalls ist der Vertragspartner nicht mehr an den Auftrag oder das Angebot gebunden.
§ 5 Erstattungsfähige Ausgaben
Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich, CID alle tatsächlich entstandenen Auslagen in Zusammenhang mit dem Projekt zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Renderings, Entwurfsleistungen Dritter, Porto etc.
§ 6 Zahlung
Bei individuell angebotenen Leistungen erstellt CID ein schriftliches Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen gemäß Angebot zu leisten. CID ist berechtigt, nach Projektfortschritt Teilrechnungen zu stellen. Die jeweilige Teilrechnung ist binnen der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei der Buchung von Modul 1 ist 100 % Vorkasse vor Termin zu leisten. Bei der Buchung von Modul 2 und 3 sind 50 % des Preises gemäß ausgestellter (Anzahlungs-) Rechnung bei Beauftragung und 50 % gemäß (End-) Rechnung bei Auslieferung der finalen Planung zu leisten. Sollte der Vertragspartner die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, trifft uns keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.
§ 7 Rechnungen
Rechnungen sind binnen der angeführten Zahlungsfrist auf das angegebene Konto zu begleichen. Die Zahlung ist nur dann fristgerecht geleistet, wenn wir am Fälligkeitstag über die Zahlung verfügen können. Bei Rechnungen, die mehr als 30 Tage überfällig sind, wird eine Verzugsgebühr von 4 % p. a. fällig, und alle Arbeiten werden eingestellt, bis die Rechnung bezahlt ist. Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung stattfinden. Bei einem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, EUR 30,00 pro Mahnung zu verrechnen sowie alle Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (inklusive Inkasso- und Anwaltskosten) zu fordern. Rabatte und Boni können nur bei fristgerechter und vollständiger Zahlung eingeräumt werden.
§ 8 Zeichnungen / Visualisierungen
Die Zeichnungen / Visualisierungen und dgl. von CID sind konzeptueller Natur und sollen die Absicht von CID darstellen; sie dürfen nicht für architektonische oder ingenieurtechnische Zwecke, Installationen, Umbauten und dergleichen verwendet werden. Die Dienstleistungen von CID umfassen keine Änderungen an strukturellen Systemen wie Heizkörper, Kamine, Klimaanlagen / -geräte, Sanitäranlagen, Elektroanschlüsse, Lüftungen. CID wird für das Vertrauen auf die Richtigkeit der vom Kunden / der Kundin zur Verfügung gestellten Informationen schadlos gehalten. Projektzeichnungen und -unterlagen dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke als die Fertigstellung des Projektes durch CID, wie in der Vereinbarung festgelegt, verwendet werden.
§ 9 Auftragnehmer und Berater
CID ist kein Generalunternehmer und erbringt keine Dienstleistungen außer den oben erwähnten. Erfordert das Projekt Arbeiten auf Grundlage der Konzepte von CID, schließt der Kunde / die Kundin direkt mit jedem Auftragnehmer (umsetzende Betriebe) oder Berater einen Vertrag ab. CID übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Verantwortung für die Leistung, Qualität oder rechtzeitige Fertigstellung von Arbeiten oder Materialien, die von ausführenden Betrieben oder deren Vertretern oder Angestellten ausgeführt oder installiert werden. CID arbeitet mit den beauftragten Unternehmen zusammen und kann diese auf Kundenwunsch zum Zweck der allgemeinen Konformität mit dem Entwurfsplan begleiten, ist jedoch nicht für deren Aufsicht verantwortlich.
§ 10 Fotografien & Öffentlichkeit
Der Kunde / die Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass CID das Projekt in allen Phasen der Designleistung fotografieren darf, ebenso wenn das Projekt abgeschlossen ist. Die Fotos werden für geschäftliche Zwecke verwendet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, soziale Medien, Marketing, Werbung, Presse, Veröffentlichungen etc. CID wird ohne vorherige Zustimmung weder die Adresse noch den Namen des Kunden / der Kundin preisgeben.
§ 11 Angebots- und Projektunterlagen
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen (einschließlich Pläne, Skizzen und Zeichnungen) dürfen ohne Zustimmung von CID weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Aufforderung sind sie uns umgehend zurückzustellen.
§ 12 Kündigung
CID oder der Kunde / die Kundin kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Der Kunde ist für alle ausstehenden erstattungsfähigen Kosten und Stundenhonorare verantwortlich. Zuzüglich kann eine Abschlagszahlung gemäß § 3 fällig werden. Alle in Bearbeitung befindlichen Vorschläge und Aufträge werden von CID fertiggestellt und dem Kunden / der Kundin zum Stundensatz geliefert. Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ruf von CID schaden könnten oder vernünftigerweise erwartet werden könnten oder die vernünftigerweise zu einer unerwünschten oder ungünstigen Werbung für CID führen können. Dies gilt v. a. für soziale Medien und Bewertungen auf Online-Portalen.
Beide Seiten vereinbaren einen möglichst zügigen Ablauf des Projektes. Sollte dies nicht möglich sein, informieren die Geschäftspartner einander unter Angabe eines geschätzten Datums rechtzeitig. CID ist zum vorzeitigen Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der Kunde / die Kundin diesen zügigen Projektfortschritt dadurch behindert, dass er / sie bezüglich der von CID erstellten Gestaltungsvorschläge keine Entscheidungen trifft bzw. keine Beauftragungen der jeweiligen Professionisten vornimmt. Der Anspruch auf Honorar bleibt in diesem Falle jedenfalls aufrecht, ebenso mögliche Abschlagszahlungen gemäß § 3.
§ 13 Haftung
CID haftet in keiner Hinsicht gegenüber dem Auftraggeber. CID kann nicht verantwortlich gemacht werden für Verzögerungen in der Fertigstellung des Projektes und/oder damit ggf. anfallende Kosten, wenn die Gründe außerhalb der Wirkungssphäre von CID liegen. Der Kunde / die Kundin prüft alle Vorschläge von CID sorgfältig, bevor diese zur Umsetzung kommen. Die letzte Entscheidung und somit Endverantwortung bezüglich aller Designleistungen liegt in jedem Fall beim Kunden.
Bei der Bestellung von Möbeln, Gebrauchsgegenständen o. Ä., insbesondere wenn diese von CID empfohlen wurden, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz gegenüber CID im Falle, dass diese dem Kunden trotz dem Erhalt einer Abbildung (z. B. von der Website des Händlers) des Möbelstücks oder Gebrauchsgegenstands oder der Besichtigung des Möbelstücks in einem Showroom bei Erhalt desselbigen nicht gefallen. Die Kunden sind jeweils alleinig für die Richtigkeit der Bestellung und der Verwendbarkeit im jeweiligen Raum verantwortlich. Eine prüfende Nachmessung der Naturmaße hat ausdrücklich durch den Kunden zu erfolgen.
§ 14 Richtigkeit von Maßen und gesetzlichen Bestimmungen
CID übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Abmessungen, Dimensionen oder Qualitäten der empfohlenen Möbel, Einrichtungsgegenstände o. Ä. Insbesondere bezieht sich dies auch auf gesetzliche Bestimmungen, z. B. hinsichtlich des Brandschutzes, arbeitsmedizinischer Richtlinien oder Arbeitnehmerschutz. Gegen CID kann ein Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch weder direkt noch indirekt geltend gemacht werden. Kunden / Kundinnen sind verpflichtet, vor der Umsetzung von Vorschlägen durch CID diese eigenverantwortlich zu prüfen und zu bestätigen. Da viele Einrichtungsgegenstände, die für Kunden / Kundinnen nach deren Auftrag über Lieferanten beschafft und geliefert werden, handgefertigte und/oder künstlerische Produkte sind, sind Abweichungen von Mustervorlagen möglich. Jene Abweichungen sind seitens der Kunden / Kundinnen nicht als Mängelrüge und Gewährleistungsanspruch zu behandeln, wenn die Funktion des Möbelstückes / des Einrichtungsgegenstandes erfüllt wird.
Schadenersatzansprüche der Kunden / Kundinnen von CID aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unrichtiger Ratschläge und Auskünfte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CID beruhen. CID haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schadensersatz. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadensersatz mit der Höhe des Honorars begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber geschmacklichen Leistungsergebnissen, Planungsergebnissen und Empfehlungen seitens CID kann von Kunden / Kundinnen kein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.
§ 15 Rücktrittsrecht vom Vertrag
Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG: Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Erklärung des Widerrufs ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I dieser AGB verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Designleistungen sind in jedem Fall vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen, da sie jeweils individuell für den Kunden / die Kundin erbracht werden.
§ 16 Verzug der zu erbringenden Leistung
Im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Leistung setzt und unter einem den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50 % der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet. Ein Verzug mit geringfügigen oder unwesentlichen (Teil-)Leistungen berechtigt nicht zum Rücktritt.
Im Falle des von uns zu vertretenden Verzuges und des berechtigten Rücktritts des Vertragspartners hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 1 % des Wertes der in Verzug befindlichen Leistung, maximal jedoch 10 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Wir sind bei unverschuldeten Betriebsstörungen von uns oder unserer Lieferanten, Elementarereignissen, Streiks und sonstigen von uns nicht zu vertretenden oder unvorhersehbaren Umständen berechtigt, unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche die Lieferfrist zu verlängern oder gänzlich oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn wir uns zu diesem Zeitpunkt bereits in Verzug befunden haben. Der Rücktritt kann ausdrücklich auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Leistung erklärt werden.
Jedenfalls sind wir bei einem Rücktritt berechtigt, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und Zahlung zu fordern.
§ 17 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistung (nach unserer Wahl) innerhalb angemessener Frist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so ist eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 18 Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen
Mit der Bestellung stimmt der Kunde / die Kundin zu, dass Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Geschäftskommunikation etc. im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausgestellt und versendet werden. Das ersetzt die diesbezügliche postalische Zusendung. Die Ausstellung einer Papierrechnung, eines Papierangebotes, einer Papier-Auftragsbestätigung erfolgt dann nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Zustellung der elektronischen Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde / die Kundin gibt CID zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse bekannt und hält über etwaige diesbezügliche Änderungen informiert. Der Kunde / die Kundin hat dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte und übermittelten Kontaktadressen mit allen Speicher-, Empfangs-, Antwort- und Ausdrucksmöglichkeiten funktionstüchtig sind. Filterprogramme und Firewalls sind so einzustellen, dass der Empfang der Rechnungen nicht blockiert wird. Alle technischen Schwierigkeiten und Konsequenzen, die den Empfang von Rechnungen behindern, gehen zu Lasten des Kunden. Automatische Antworten seitens der vom Kunden angegebenen Kontaktadressen über die Abwesenheit des Empfängers hindern die rechtswirksame Zustellung der elektronischen Rechnung nicht.
§ 19 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail. WhatsApp kann gemäß Vereinbarung als Geschäftskommunikation dienen, jedoch nicht bei Verwendung selbstlöschender Nachrichten. Instagram, Facebook, Facebook Messenger u. ä. Dienste gelten nicht als Geschäftskommunikation für relevante Inhalte.
§ 20 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist unser Sitz in Wien. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder es im Lauf ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtig gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
Für alle Streitigkeiten, einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses zu uns, wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden ordentlichen Gerichtes in 1030 Wien vereinbart.
Zwischen den Vertragspartnern wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z. B. IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes – vereinbart. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz hat, eingeschränkt werden.
Anhang I — Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Carrato Interior Design
E-Mail: kontakt@carratodesign.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Beauftragt am / erhalten am:
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum:
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