Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Geschäfte mit Unternehmern (B2B)
Carrato Interior Design, Wien · Stand: 27. April 2026
Vorbemerkung: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern iSd § 1 UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verträge mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG gelten gesonderte AGB. Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) finden auf Verträge nach diesen AGB keine Anwendung.
§ 1 Allgemeines / Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für sämtliche unserer Rechtsgeschäfte und Leistungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Die AGB des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine bloße Bezugnahme auf abweichende AGB des Vertragspartners (z.B. in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder im sonstigen Schriftverkehr) genügt für deren Einbeziehung nicht.
§ 2 Allgemeiner Leistungsrahmen
CID (in der Folge: Carrato Interior Design) handelt nach den Bestimmungen des freien Gewerbes der Einrichtungsberatung, insbesondere der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnische Ausstattung.
Die Tätigkeit liegt in der Erstellung individueller Einrichtungskonzepte, der Beratung bei Einrichtungsprojekten hinsichtlich Stil, Raumaufteilung, Möbelaufstellung, Farb- und Materialkonzeption und ähnlichen kreativen Tätigkeiten. Zur Veranschaulichung können Zeichnungen und Pläne in zwei- oder dreidimensionaler Darstellung zum Einsatz kommen.
CID entwickelt Vorschläge für die Inneneinrichtung, die je nach Bedarf Farbe, Stoffe, Beleuchtung, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Wandgestaltungen etc. umfassen können. Die Dienstleistungen umfassen keine Architektur. CID konsultiert andere Fachleute wie Lichtplaner, Akustikplaner, Landschaftsarchitekten, Architekten und andere. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Projektfristen den Unwägbarkeiten des Marktes und den Leistungen Dritter unterliegen können.
CID ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer zu bedienen. Eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich.
§ 3 Designhonorar
Das Designhonorar wird auf Basis zweier Methoden vergütet: a) Module, deren Preis und Umfang auf der Website dargestellt sind und b) alle weiteren Leistungen auf Stundenbasis gemäß aktueller Preisliste oder gemäß individuellem Angebot. Alle Stunden oder Teilstunden, die CID an und/oder für das Projekt arbeitet, werden als Design-Honorare betrachtet. Stundenhonorare werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch in 30-Minuten-Schritten. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder nach Projektabschnitten gemäß individueller Vereinbarung.
Sofern mündlich oder schriftlich Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, gilt: Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Preisangabe vereinbart ist. Der Auftraggeber hat bei individuell angebotenen Leistungen unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 20 % des veranschlagten Entgeltes hinzunehmen. Übersteigende Kostenerhöhungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Beauftragung erhält CID einen nicht rückzahlbaren Vorschuss gemäß Rechnung. Dies dient zugleich als Auftragsbestätigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Projektes durch den Auftraggeber werden die bis dahin angefallenen Stunden abgerechnet, zuzüglich einer Abschlagszahlung von 30 % der noch offenen im Kostenvoranschlag erwähnten Stunden. Dies bildet einen Ersatz für eingeräumte Ressourcen und entgangenen Deckungsbeitrag.
§ 4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht binnen 5 Werktagen ab Erhalt schriftlich zu rügen. Anderenfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem in der Auftragsbestätigung bestätigten Inhalt zustande (kaufmännisches Bestätigungsschreiben).
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn CID diese schriftlich in der Auftragsbestätigung bestätigt hat.
§ 5 Erstattungsfähige Ausgaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, CID alle tatsächlich entstandenen Auslagen in Zusammenhang mit dem Projekt zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Renderings, Entwurfsleistungen Dritter, Reise- und Fahrtkosten außerhalb des Wiener Stadtgebiets, Porto etc. Auslagen ab EUR 500,00 werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Zahlung
Bei individuell angebotenen Leistungen erstellt CID ein schriftliches Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen gemäß Angebot zu leisten. CID ist berechtigt, nach Projektfortschritt Teilrechnungen zu stellen. Die jeweilige Teilrechnung ist binnen der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei der Buchung von Modul 1 ist 100 % Vorkasse vor Termin zu leisten. Bei der Buchung von Modul 2 und 3 sind 50 % des Preises gemäß ausgestellter (Anzahlungs-)Rechnung bei Beauftragung und 50 % gemäß (End-)Rechnung bei Auslieferung der finalen Planung zu leisten. Sollte der Vertragspartner die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, trifft uns keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.
Bei Zahlungsverzug ist CID berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten, ohne dass dem Auftraggeber daraus Schadenersatzansprüche erwachsen.
§ 7 Rechnungen
Rechnungen sind binnen der angeführten Zahlungsfrist auf das angegebene Konto zu begleichen. Sofern keine abweichende Frist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungserhalt.
Bei Zahlungsverzug verrechnet CID die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (per 1.1.2026: 10,73 % p.a.). Bei Rechnungen, die mehr als 30 Tage überfällig sind, ist CID berechtigt, alle Arbeiten einzustellen, bis die Rechnung beglichen ist. Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung stattfinden.
Bei Zahlungsverzug ist CID berechtigt, die pauschale Betreibungskostenentschädigung iHv EUR 40,00 gemäß § 458 UGB sowie alle Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (inklusive Inkasso- und Anwaltskosten) zu fordern. Pro Mahnung wird zusätzlich ein Pauschalbetrag von EUR 30,00 verrechnet.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wurde von CID schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Zeichnungen / Visualisierungen
Die Zeichnungen/Visualisierungen und dgl. von CID sind konzeptueller Natur und sollen die Absicht von CID darstellen; sie dürfen nicht für architektonische oder ingenieurtechnische Zwecke, Installationen, Umbauten und dergleichen verwendet werden.
Urheber- und Nutzungsrechte: Sämtliche urheberrechtlichen Rechte an den von CID erstellten Plänen, Skizzen, Zeichnungen, Konzepten und sonstigen Werken verbleiben bei CID. Mit vollständiger Bezahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Werknutzungsrecht zur Nutzung dieser Unterlagen für das vereinbarte Projekt am vereinbarten Ort. Eine Übertragung an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung darüber hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von CID. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Unterlagen unter Eigentumsvorbehalt.
§ 9 Auftragnehmer und Berater
CID ist kein Generalunternehmer und erbringt keine Dienstleistungen außer den oben erwähnten. Erfordert das Projekt Arbeiten auf Grundlage der Konzepte von CID, schließt der Auftraggeber direkt mit jedem Auftragnehmer (umsetzende Betriebe) oder Berater einen Vertrag ab.
CID übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Verantwortung für die Leistung, Qualität oder rechtzeitige Fertigstellung von Arbeiten oder Materialien, die von ausführenden Betrieben ausgeführt oder installiert werden. CID arbeitet mit den beauftragten Unternehmen zusammen und kann diese auf Wunsch des Auftraggebers begleiten, ist jedoch nicht für deren Aufsicht verantwortlich.
§ 10 Fotografien & Öffentlichkeit
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass CID das Projekt in allen Phasen der Designleistung fotografieren darf, ebenso wenn das Projekt abgeschlossen ist. Die Fotos werden für geschäftliche Zwecke verwendet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, soziale Medien, Marketing, Werbung, Presse, Veröffentlichungen etc. CID wird ohne vorherige Zustimmung weder die Adresse noch den Namen des Auftraggebers preisgeben.
§ 11 Angebots- und Projektunterlagen
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen (einschließlich Pläne, Skizzen und Zeichnungen) dürfen ohne Zustimmung von CID weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Aufforderung sind sie uns umgehend zurückzustellen.
§ 12 Kündigung
CID oder der Auftraggeber kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Der Auftraggeber ist für alle ausstehenden erstattungsfähigen Kosten und Stundenhonorare verantwortlich. Zuzüglich kann eine Abschlagszahlung gem. Punkt 3 fällig werden.
Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer fairen, sachlichen Kommunikation auch nach Vertragsbeendigung. Unsachliche, herabsetzende oder rufschädigende Äußerungen über die jeweils andere Partei – insbesondere in sozialen Medien und auf Online-Bewertungsportalen – sind zu unterlassen.
CID ist zum vorzeitigen Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der Auftraggeber den zügigen Projektfortschritt dadurch behindert, dass er bezüglich der von CID erstellten Gestaltungsvorschläge keine Entscheidungen trifft bzw. keine Beauftragungen der jeweiligen Professionisten vornimmt. Der Anspruch auf Honorar bleibt in diesem Falle jedenfalls aufrecht.
§ 13 Haftung
Die Haftung von CID für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund immer sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CID beruhen. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadensersatz mit der Höhe des für das jeweilige Projekt vereinbarten Honorars begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
Ausschluss bestimmter Schadensarten: Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Vermögensfolgeschäden, reine Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Verkürzte Verjährung: Schadenersatzansprüche gegen CID verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber innerhalb von 2 Jahren nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
§ 14 Richtigkeit von Maßen und gesetzlichen Bestimmungen
CID übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Abmessungen, Dimensionen oder Qualitäten der empfohlenen Möbel, Einrichtungsgegenstände o.ä. Bei gewerblich genutzten Räumlichkeiten liegt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher behördlicher, baurechtlicher, gewerberechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen ausschließlich beim Auftraggeber.
Da viele Einrichtungsgegenstände handgefertigte und/oder künstlerische Produkte sind, sind Abweichungen von Mustervorlagen möglich. Jene Abweichungen sind seitens des Auftraggebers nicht als Mängelrüge und Gewährleistungsanspruch zu behandeln, wenn die Funktion des Möbelstückes erfüllt wird.
§ 15 Verzug der zu erbringenden Leistung
Im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzt und den Rücktritt androht.
Wir sind bei unverschuldeten Betriebsstörungen, Elementarereignissen, Pandemien, behördlichen Maßnahmen, Energie- oder Lieferengpässen, Streiks und sonstigen von uns nicht zu vertretenden oder unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt) berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder gänzlich oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 16 Gewährleistung und Mängelrüge
Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistung (nach unserer Wahl) innerhalb angemessener Frist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme der Leistung.
Der Auftraggeber hat die von CID übermittelten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Mängel CID spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige und schriftliche Anzeige, gilt die jeweilige Leistung als genehmigt.
§ 17 Geheimhaltung
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Konzepte, Pläne, Preise sowie projektbezogene Daten geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
§ 18 Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen
Mit der Bestellung stimmt der Auftraggeber zu, dass Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote und Geschäftskommunikation im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausgestellt und versendet werden. Die Ausstellung einer Papierrechnung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
§ 19 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail. WhatsApp kann gemäß Vereinbarung als Geschäftskommunikation dienen, jedoch nicht bei Verwendung selbstlöschender Nachrichten. Instagram, Facebook, Facebook Messenger u.ä. Dienste gelten nicht als Geschäftskommunikation für relevante Inhalte.
§ 20 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Die Datenschutzerklärung von CID ist auf der Website abrufbar bzw. wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
§ 21 Schriftform / Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des einzelnen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Schriftform genügt auch die Übermittlung per E-Mail.
§ 22 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist unser Sitz in Wien. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden ordentlichen Gerichtes in 1030 Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes.